Trinkwasser

Gebrauchshinweise und Risikomanagement

§ 46 Trinkwasserverordnung Absatz 1, Satz 5

Die aus § 46 Trinkwasserverordnung Absatz 1, Satz 5 resultierenden Pflichten erfüllt unser Dienstleister die SWU wie folgt: Sie steht in ständiger Kommunikation mit den Gesundheitsämter. Weiter führt Sie regelmäßig über Ihr Labor Trinkwasseruntersuchungen durch. Dadurch kann Sie schnell auf Veränderungen der Trinkwasserqualität reagieren.

§ 46 Trinkwasserverordnung Absatz 1, Satz 6

Ein zertifiziertes Risikomanagement unterstützt uns bei der Risikobewertung.

Die TSM-Zertifizierung finden Sie unter folgendem Link.

Näheres zu Gebrauchshinweisen und zur Trinkwasserqualität erfahren Sie auf diesen Internetseiten:

Gebrauchshinweise Trinkwasser

Trinkwasserqualität