Die Stadtwerke TWB-Technische Werke Blaubeuren GmbH ist bestrebt ihre Website tw-blaubeuren.de und alle dazugehörigen Unterseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Wir orientieren uns dabei an den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere:
dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG),
der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0),
sowie der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website tw-blaubeuren.de, einschließlich aller Unterseiten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist teilweise vereinbar mit den Anforderungen aus BITV 2.0 und in Verbindung mit der EN 301 549 (Version 3.2.1 (2021-03)). Dies ist aufgrund der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen:
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind derzeit aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
PDF-Dokumente und andere Dateien: Einige ältere PDF-Dokumente und Formulare sind nicht vollständig barrierefrei.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren zu beheben.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 08. Dezember 2025 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.
Kontakt und Hilfe zur Barrierefreiheit
Für eine möglichst barrierearme Kommunikation können Sie aktuell folgende Möglichkeiten nutzen:
Halten Sie bei Windows-Computern die Strg-Taste (Steuerung) gedrückt und drücken Sie die Taste + (Plus) oder – (Minus). Sie finden die Strg-Taste im Regelfall auf Ihrer Tastatur ganz links unten. Auf englischen Tastaturen ist diese Taste mit dem Kürzel Ctrl (Control) benannt. Bei Macintosh-Computern müssen Sie stattdessen die Cmd-Taste (Command) drücken.
Kontaktstellen in der Region
Darüber hinaus finden Sie hier wichtige Beratungstellen für praktische Hilfe und häufige Fragen auf dem Weg zur barrierearmen Kommunikation:
Wir möchten, dass alle Nutzerinnen und Nutzer unsere Angebote ohne Einschränkungen nutzen können. Sollten Ihnen Barrieren auffallen und/oder sollten Sie Hilfe benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden:
Falls Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Website nicht innerhalb der laut §16 BGG vorgesehenen Frist zufriedenstellend beantwortet wird, dürfen Sie sich an die Schlichtungsstelle nach §16 BGG wenden: