Technische Werke Blaubeuren setzen Entlastungspaket der Regierung um

16.12.2022

TWB-Kunden für Erdgas und Wärme müssen nichts unternehmen

Die TWB-Technische Werke Blaubeuren GmbH (TWB) geben die von der Bundesregierung als Dezember-Soforthilfe benannte Entlastung für Erdgas- und Wärmekunden unmittelbar an die Haushalte und Unternehmen weiter.

Deutlich von der Entlastung profitieren werden Haushalts- und Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Mio. kWh. Mit der unmittelbar wirkenden Maßnahme sollen insbesondere private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen vor einer steigenden finanziellen Belastung durch gestiegene Energiepreise geschützt werden.

Um das neue Gesetz auch für die TWB-Kunden pünktlich umzusetzen, hat die TWB bereits frühzeitig die Weichen dafür gestellt, die Entlastung für ihre Kunden realisieren zu können und beim Bund die entsprechenden Ausgleichsmittel beantragt.

Die staatliche Soforthilfe setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen: Dem endgültigen Entlastungsbetrag und der vorläufigen Zahlung auf diesen Entlastungsbetrag (vorläufige Soforthilfe).

Betroffen sind Erdgas- und Wärmekunden der TWB.

Selbst unternehmen müssen diese in der Regel nichts. Für den Monat Dezember wird demnach kein Abschlag fällig. Der Abschlag zum Monatsende wird nicht erhoben.

Sofern Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden wir von einer Einziehung absehen. Kunden, die selbstständig die Zahlung des Abschlags veranlassen, werden gebeten, rechtzeitig ihren Dauerauftrag auszusetzen bzw. für den Monat Dezember 2022 keine Abschlagszahlung zu leisten. Sollten Sie doch eine Abschlagszahlung leisten, werden wir die geleistete Zahlung im Zuge Ihrer nächsten Verbrauchsabrechnung verrechnen; eine Rücküberweisung von unserer Seite erfolgt in diesem Fall aber nicht. Die vorstehenden Ausführungen gelten auch, wenn Sie zur Erbringung von Vorauszahlungen verpflichtet sind.

Die vorläufige Soforthilfe wird im Rahmen der nächsten Verbrauchsabrechnung mit dem endgültigen Entlastungsbetrag verrechnet. Dieser Entlastungsbetrag wird von der TWB entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ermittelt.

Bitte beachten Sie, dass die Abschlags- bzw. Vorauszahlung für Dezember häufig vom endgültigen Entlastungsbetrag abweicht. Bei der Endabrechnung der Entlastung kann sich daher für Sie eine Gutschrift oder eine Nachzahlung ergeben. Die entsprechende Position wird von uns auf der Verbrauchsabrechnung berücksichtigt und gesondert ausgewiesen.

Für Fragen rund um das Thema „Soforthilfe“ hat die TWB eine Hotline eingerichtet. Diese ist erreichbar unter +49 7344 92480-80, Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr.

TWB-Technische Werke Blaubeuren GmbH

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