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Technische Formulare/ Preise

Zum 8. November 2006 ist die Verordnung über Allgemeine Bedin­gungen für die Gasversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) in Kraft getreten. Die Gasgrundversorgungsverordnung GasGVV beinhaltet die Allge­meinen Bedin­gungen zur Versorgung der Haushaltskunden gemäß § 3 Nr. 22 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) mit Gas in Nieder­druck. Ebenso wird die Ersatzversorgung von Letzt­verbrauchern mit Gas geregelt. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedin­gungen der GasGVV sowie den veröffentlichten Grund- und Ersatzversorgungs­preisen gelten neue Ergänzende Bedingungen und das Preisblatt der TWB-Technische Werke Blaubeuren GmbH zur GasGVV. Die GasGVV ist automatisch Bestandteil aller Gaslieferverträge, die nach dem 12. Juli 2005 in der Grund- und Ersatzversorgung abgeschlossen worden sind. Für die bis zum 12. Juli 2005 abgeschlossenen Gasverträge in der Grund- und Ersatzversorgung, teilen wir mit, dass die Regelung der Gasgrund­ver­sor­gungs­verordnung mit Wirkung vom auf die Bekanntmachung folgenden Tag an gelten. Diese Regelungen werden damit Bestandteil der bestehenden Gaslieferungsverträge im Grundtarif.



Die neue Verordnung sowie die Ergänzenden Bedingungen der TWB-Technische Werke Blaubeuren GmbH finden Sie hier im Internet bzw. können bei der TWB-Technische Werke Blaubeuren GmbH, Kirchplatz 2, 89143 Blaubeuren eingesehen werden. Bei Fragen können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Sie erreichen uns telefonisch unter der 07344 / 92480-0 oder über das Kontaktformular.

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