Gaspreisbremse
Energie-Preisbremsen
Für PrivatkundenSehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
bei der Gaspreisbremse erhalten Privathaushalte für 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs für 2023 einen vergünstigten Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde (brutto). Für die verbleibenden 20 % gilt der vertraglich vereinbarte Preis. Die Preisbremse greift nur, wenn der vertragliche Arbeitspreis über 12 Cent pro Kilowattstunde (brutto) liegt.
Beispiel für die Berechnung der Gaspreisbremse für einen durchschnittlichen 4-Personen Haushalt.
(angenommener Verbrauch: 20.000 kWh/Jahr; angenommener Arbeitspreis: 16 Cent/kWh (brutto), angenommener Grundpreis: 164 Euro/Jahr (brutto), angenommener Abschlag: 280 €/Monat (brutto))
Berechnung ohne Preisbremse:
20.000 kWh * 16 Cent/kWh = 3.200 € + Grundpreis in Höhe von 164 €
= Preis ohne Preisbremse: 3.364 €
Berechnung mit Preisbremse:
Verbrauch: 20.000 kWh/Jahr
→ 80 % = 16.000 kWh („Entlastungskontingent“)
→ 20 % = 4.000 kWh
16.000 kWh * 12 Cent/kWh = 1.920 €
5.000 kWh * 16 Cent/kWh = 800 €
Gesamtsumme: 2.720 € + Grundpreis in Höhe von 164 €
= Preis mit Preisbremse: 2.884 €
Berechnung Entlastung:
3.364 € - 2.884 € = 480 €
Berechnung neuer Abschlag:
480 € / 12 Monate = 40 €/Monat
280 € - 40 € = 240 €/Monat
In diesem Beispiel würde die Preisbremse eine jährliche Entlastung von 480 € bringen. Die Entlastungen für die Monate Januar und Februar werden ebenfalls berücksichtigt. Ihre individuelle Hochrechnung mit dem für Sie prognostizierten Gasverbrauch erhalten Sie voraussichtlich Ende Februar.
Die Preisbremse tritt zum 1. März 2023 in Kraft und wird rückwirkend zum 1. Januar 2023 umgesetzt. Gelten soll sie voraussichtlich bis 30. April 2024.
Weitere Informationen zur Wärme- und Gaspreisbremse finden Sie hier:
(Hererausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)
FAQ-Liste zur Wärme- und Gaspreisbremse
Hier noch ein Link zum Gaskostenrechner der Bundesregierung: