Wasserpreise ab 01.01.2009
2.1. Tarife für die Versorgung mit Wasser
Das Entgelt für das gelieferte Wasser setzt sich zusammen aus einem Wasserpreis für das abgenommene Wasser und einem Grundpreis für die Bereitstellung der Anlagen. Der Grundpreis wird gestaffelt nach der Zählergröße erhoben:
Wasserpreis Netto MWSt. (7 %) Brutto
Je m³ abgenommenes Wasser 1,98 € / m³ 0,14 € 2,12 € / m³
Anmerkung: Diese Preise sind aus den Nettopreisen errechnet und auf 2 Stellen hinter dem Komma gerundet.
Der Wasserpreis gilt auch für Bauwasserzähler und sonstige bewegliche Wasserzähler einschließlich Standrohren.
Grundpreis pro Monat Netto MWSt. (7 %) Brutto
Nenndurchfluss von 1,5 m³/h bis 7 m³/h 4,00 € / Monat 0,28 € / Monat 4,28 € / Monat
Nenndurchfluss über 7 m³/h 8,00 € / Monat 0,56 € / Monat 8,56 € / Monat
Nenndurchfluss ab 20 m³/h 10,00 € / Monat 0,70 € / Monat 10,70 € / Monat
Der Grundpreis gilt auch für Bauwasserzähler und sonstige bewegliche Wasserzähler mit Ausnahme von Standrohren.
2.3. Verbrauchsfeststellung / Abrechnung (§§ 24-31 AVBWasserV)
1. Der Verbrauch wird in der Regel einmal jährlich festgestellt und abgerechnet.
2. Während des Abrechnungszeitraumes sind in bestimmten, in der Regel gleichen Abständen Abschlagszahlungen zu leisten, die zu folgenden Terminen angefordert werden: 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12..
3. Die Höhe der Abschlagszahlungen wird aus dem Verbrauch des Vorjahres ermittelt. Bei erstmaliger Inbetriebsetzung bemisst sich die Höhe der Abschlagszahlungen nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden.
4. Die Mahnkosten betragen je Mahnung:
- für die erste schriftliche Zahlungsaufforderung: 3,00 €
- für die zweite schrfitliche Zahnlungsaufforderung: 6,00 €
